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< Innovationspreis Münsterland 2015
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO
Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.
Weitere Infos finden Sie unter:
Quelle: www.zoll.de